Betriebs- + Geschäftsordnung

§ 1 Grundsätzliches

(1) Unter dem Namen ActingLive werden die Tätigkeiten Castings (Besetzungen für Film, TV, Werbung, Theater), die Aus- und Fortbildung für den Bereich Schauspiel sowie die Erstellung von Eigenproduktionen für den Bereich Theater/Musiktheater zusammengefasst.

(2) Zu diesem Zweck betreibt ActingLive je ein Büro in Kassel und in Berlin sowie in Danzig.

(3) Der Hauptsitz von ActingLive ist Kassel

    • b. Der Sitz der Schule entspricht dem Sitz von ActingLive in Kassel. Unterricht findet an folgenden Orten statt:
    • i. In Kassel
    • ii. In Berlin
    • iii. Punktuell in Danzig in Zusammenarbeit mit dortigen Ausbildungsstellen
    • iv. Für Fächer mit größerem Raumbedarf und für Reiten werden die Unterrichtsorte mit den TeilnehmerInnen abgestimmt
    • v. Es wird ein Raumplan veröffentlicht.
  • c. Die Erarbeitung von Eigenproduktionen wird projektbezogen einem Ort zugeordnet.

(4) Der feste Personalstand ist wie folg vorgesehen:

  • a. Leitung
  • b. Leiter des Künstlerischen Betriebsbüros für die organisatorische Abwicklung und Koordination der Tätigkeiten in enger Abstimmung mit der Leitung
  • c. Buchhaltung/Verwaltung/Haushaltsplanüberwachung
  • d. AssistentInnen

(5) Zur Abwicklung eines jeden Auftrags stellt ActingLive ein Team von Mitarbeitern auf Basis von Zeit- oder Werkverträgen zusammen.

  • a. Dabei greift actingarts in erster Linie auf einen bewährten Stamm von MitarbeiterInnen zurück.
  • b. Zur Sicherung der Ausbildungsziele beschäftigt actingarts regelmäßig und in gebotenem Umfang qualifizierte Lehrkräfte.

(6) ActingLive präsentiert sich und seine Angebote in Form von gedruckten Infoblättern und im Internet auf den Seiten www.actinglive.eu Auf dieser Seite wird eine Künstlerdatenbank mit verschiedenen komfortablen Funktionen für KünstlerInnen und Produzenten, Redakteuren, Besetzer usw. angeboten. Über die benannten Seiten sind interne Bereiche für Informationen der Schülerinnen und Schüler und MitarbeiterInnen der Produktionen eingerichtet.



§ 2 Hausordnung

Im Interesse eines reibungslosen Betriebsablaufs und eines harmonischen Zusammenwirkens müssen einige Dinge nach Erfordernissen der betrieblichen Abläufe und unter dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme geregelt werden.

(1) In den Unterrichts- und Casträumen von actingarts besteht das Verbot, Zigaretten und Zigarillos zu rauchen und Alkohol zu trinken oder sonstige Drogen zu konsumieren.

(2) Es wird ein Getränkeangebot bereitgestellt, so ist ein angemessener Kostenanteil in die dafür vorgesehne Kasse zu entrichten

(3) Für Vollzeitschüler ist eine Möglichkeit eingerichtet, private Getränke und Lebensmittel aufzubewahren.

(4) Requisiten, Kostüme u.a. sind grundsätzlich sachgerecht und pfleglich zu behandeln und nach Gebrauch an den dafür vorgesehenen Ort/’Behältnis zu deponieren. Bei grobfahrlässiger Beschädigung oder Verlust oder Unachtsamkeit haftet der Verursacher.

(5) StammschülerInnen können persönliche Gegenstände, auch Schuhe und Kleidung hinterlegen. Dafür stehen Kleiderbügel und Ablageflächen sowie abschließbare Schließfächer zur Verfügung. Schließfachschlüssel können gegen eine rückzahlbare Kaution von 5 € mitgenommen werden.

(6) Im Reiterhof sowie an anderen temporär genutzten Orten gelten die dortigen Hausordnungen

(7) Generell haben die ActingLive-Mitarbeiter Weisungs- und Hausrecht. Die Befugnisse entsprechen der Hierarchie der Mitarbeiter.

(8) Die Mülltrennung an allen Orten ist zu beachten.

(9) Mit den Diensttelefonen von ActingLive sind grundsätzlich keine Privatgespräche erlaubt

  • a. Bei Castings und im Unterricht haben Smartphones und Handys grundsätzlich ausgeschaltet zu sein. Begründete Ausnahmen können vereinbart werden.

(10) Geräte, die ActingLive gehören, dürfen nur zu dienstlichen Zwecken außer Haus genommen werden. Ist eine Mitnahme zu dienstlichen Zwecken unvermeidbar (zum Beispiel Außeneinsätze von Castings), wird es persönlich einem Mitarbeiter oder Helfer übergeben, der damit arbeiten soll.

  • a. Bereitgestellte Handys dürfen nur zu dienstlichen Zwecken benutzt werden.
  • b. Die Herausgabe ist zeitlich begrenzt und endet spätestens mit dem Ende des jeweiligen Einsatzes oder des Beschäftigungsverhältnisses.
  • c. Es wird jeweils ein Übergabeprotokoll gefertigt und vom Empfänger unterschrieben.
  • d. Die Empfänger haben zu versichern, daß sie keine Daten auf persönliche Rechner oder Datenträger übertragen. Das gilt auch für Konfigurationen und dazugehörige Programme.

(11) Jeder Mitarbeiter und jeder Schüler und jede sonstige Person, die sich in dienstlichen Angelegenheiten in den Räumen von ActingLive aufhält oder sonst wie mit ActingLive kooperiert, unterliegt der Verschwiegenheitspflicht. Das bedeutet insbesondere, daß

  • a. Interna, die zur Kenntnis gelangt sind;
  • b. Personenbezogenen und sonstige Daten, die im Zuge von Arbeitsabwicklungen zur Kenntnis gelangen nicht weitergeleitet werden und daß die bei ActingLive gespeicherten Daten nicht außerhalb der Aktivitäten von ActingLive genutzt oder verbreitet werden.
  • c. Daten – in welcher Form auch immer gespeichert sowie Ordner und Vorgänge jeglicher Art dürfen nur mit Zustimmung der Büroleitung außerhalb von Räumen von ActingLive verbracht werden
  • d. Arbeitsplätze sind bei Pausen oder Dienstschluß so zu sichern, daß nicht Unbefugte Zugang zu Daten und Unterlagen haben können.


§ 3 Castings/Nutzung der Datenbank

(1) Mit der Erstellung eines Datensatzes erklärt sich jede Künstlerin/jeder Künstler mit der Verarbeitung der bereitgestellten Daten einverstanden. Es ist ja Sinn, daß sich die BewerberInnen mit persönlichen Angaben bewerben.

  • a. Die Künstlerin/der Künstler ist damit einverstanden, daß auch persönliche Kontaktdaten weitergegeben werden, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.
  • b. Der Künstler versichert, daß die eingepflegten Angaben der Wahrheit entsprechen und die eingepflegten Fotos aktuell sind.

(2) Die Nutzer der Datenbank erhalten Zugang zu den Künstlerdaten

  • a. Bei Vorliegen der Voraussetzungen und nach Prüfung der Seriosität des Vorhabens werden den Nutzern die vollständigen Personendaten weitergegeben.
  • b. Vor Zugang zu den personenbezogenen Daten muß der Nutzer versichern, daß er die Daten nur zur Bearbeitung der Besetzungsanfrage, die actingarts bekannt ist, verwendet und die überlassenen Informationen nicht Dritten weitergegeben wird. i. Zu den Dritten gehören nicht Helfer und Mitarbeiter des Nutzers. Für sie gilt aber auch das Gebot, der Nichtweitergabe.
  • c. Der Nutzer wird darüber informiert, daß jedweder Mißbrauch zivil- und strafrechtliche Folgen hat.


§ 4 Ablauf Unterricht

(1) SchülerInnen sollen pünktlich, aber nicht erheblich verfrüht erscheinen. Als Richtwert gilt: 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn. Sie sollen auf die erforderliche Körperhygiene achten, sauber gewaschen und in sauberer Kleidung zum Unterricht erscheinen. Körpergerüche und Mundgerüche (sei es z.B. Knoblauch, sei es mangelnde Hygiene) sind zu vermeiden.

  • a. Aus Erfahrung wird auch darauf hingewiesen, daß Nägelkauen, Ohren- und Nasenbohren untersagt ist: Man stelle sich vor, nach diesen Aktionen faßt man Möbel, Requisiten, Türklinken an, gibt Anderen die Hände!
  • (2) SchülerInnen sollte bequeme, keine beengende Kleidung mitbringen. Und nicht in Straßenschuhen den Unterrichtsraum betreten.

    • a. Alltagskleidung als Kostüm wird von jedem Schüler selbst eingebracht, gleiches gilt für Requisiten.
    • b. In Fechten, Kämpfe, Bewegung und Körperausdruck ist Sportkleidung erforderlich, in Fechten und szenische Kämpfe in der Regel lange Sportsachen.
    • c. Außergewöhnliche Kostüme und Requisiten werden von ActingLive gestellt.
    • d. SchülerInnen können vom Unterricht ausgeschlossen werden, wenn sie nicht die vorgesehene Bekleidung mitführen. Ersatzansprüche bestehen dann nicht.

    (3) Für Sprecherziehung wird das Buch „Sprechtechnik-Übungen“ von Felix Rellstab benötigt. Dieses Buch besorgt sich jeder Schüler auf eigene Rechnung schnellstmöglich und bringt es zu jeder entsprechenden Stunde mit. Im Übrigen werden Texte zum Abschreiben oder als Kopie zur Verfügung gestellt. Als Begleitbuch für Geschichte wird das Buch „Schnellkurs Theater“ und für das Fach Filmgeschichte das Buch „Schnellkurs Film“ benötigt.

    (4) Eine Fechtwaffe bringt jeder Schüler selbst mit. actingarts organisiert die Möglichkeit, eine Waffe käuflich zu erwerben. Auf gesetzliche Bestimmungen des Transports der Waffen wird hingewiesen

    (5) Für eine Übergangszeit stellen die Lehrkräfte Waffen zur Verfügung.

    (6) Unterrichtsmaterialien, die ActingLive als Kopien einbringt, werden kostenfrei bereitgestellt, soweit die Dokumente 6 Seiten pro Fall nicht überschreiten.

    (7) Zur ersten Unterrichtsstunde von VollzeitschülerInnen und LehrgangsteilnehmerInnen übergibt ActingLive einen Block und einen Schnellhefter.

    (8) Wie die Stunden aufgearbeitet werden (Mitschreiben, nachträgliches Protokollieren), entscheidet jeder Teilnehmer selbst. Es zählt das Ergebnis, also die Aneignung des Wissens und der jeweiligen Aufgaben.

    (9) Die fachbezogenen Bücher sowie Papier, Bleistift und Radiergummi hat jeder Schüler zum Unterricht mitzubringen.

    (10) Die Sicherheitsanweisungen der Lehrer sind einzuhalten, dies gilt insbesondere für Fechten und Kämpfe/Martial Arts

    (11) Mit dem Kauf von Unterricht ist der Schüler auch zur Abnahme der Stunden verpflichtet. Dies gilt insbesondere für Stunden, die in Gruppen stattfinden und wo der Erfolg der Teilnahme Dritter von der Teilnahme jedes einzelnen Schülers abhängt. Von der Teilnahme befreit ist, wer eine ordnungsgemäße Krankmeldung beibringt oder entsprechende Vereinbarung mit der Schulleitung trifft, die ggfls. betroffene. Fachlehrer konsultiert.

    (12) Es gelten die Stundentafel und die Prüfungsordnung in der jeweils aktuellen Fassung.

    (13) Jeder Schüler und jede Schülerin füllt ein Anmeldeformular aus, was in den Büros übergeben oder auf der Homepage von actingarts heruntergeladen oder ausgefüllt und abgesendet werden kann.

    • a) Für jeden Schüler wird ein Stundenkonto geführt. Ist ein Schüler mit der Bezahlung der letzten Rechnung mehr als fünf Tage in Rückstand, so entfällt der Anspruch auf Teilnahme am Unterricht bis zur Zahlung. Die zwischenzeitlich wegen Zahlungsverzug ausgefallenen Stunden verfallen.
    • b) Bei Verspätung des Schülers besteht kein Anspruch auf entsprechende Verlängerung der Unterrichtszeit.
    • c) Bei Verhinderung des Schülers, die weniger als 24 Stunden im voraus angemeldet wird, wird die vereinbarte Stunde, soweit es eine Einzelstunde ist, als gehalten angerechnet: Ausnahme: Krankheit, und höhere Gewalt. In diesen Fällen werden Ersatztermine vereinbart.
    • d) Für SchülerInnen nach Tarif A, B, C und D, gilt folgendes: Bei vorher vereinbarten Stundenausfällen wegen Urlaub, beruflicher Verpflichtungen, Prüfungen o.ä. verfallen die Stunden nicht und können in den Folgemonat übertragen werden. Voraussetzung ist, daß der Schüler im Folgemonat keinen niedrigeren Tarif
    • e) Bei Tarif E gelten nur attestierte Krankheit und höhere Gewalt als Entschuldigung für eine Nichtteilnahme.
    • f) Auf Nachholtermine von Gruppenunterricht besteht grundsätzlich kein Anspruch. Ist der Schüler aufgrund von Krankheit oder höherer Gewalt verhindert, ist actingarts bemüht, beim Auffangen des Versäumten behilflich zu sein.

    (14) Bei Verhinderung oder Ausfall durch ActingLive werden Ersatztermine angeboten Schadensersatzleistungen und weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Anspruch auf Ersatztermine verfällt nach 6 Monaten

    (15) Die SchülerInnen eines jeden Jahrgangs erstellen eigenverantwortlich Pläne, die sicherstellen, daß nach Abschluß des Unterrichts Räume und Tafel gereinigt sowie Requisiten und Arbeitsmaterialien aufgeräumt werden.

    § 6 Abrechnungen, Zahlungen

    (1) Jeder Auftrag wird auf Grundlage eines schriftlichen Vertrags bearbeitet. SchülerInnen nach Tarif A, B, C, und D füllen eine Anmeldung aus. Mündliche Vereinbarungen haben die Anerkennung der jeweiligen Tarifkonditionen zur Folge, sollten aber baldmöglichst schriftlich bestätigt werden.

    (2) Zahlungen für von ActingLive erbrachte Leistungen erfolgen nach einer Tarifliste, die auch Hinweise zu Konditionen und Modalitäten enthält.

    (3) SchülerInnen nach Tarif E zahlen eine Kaution in Höhe von drei Monatsbeiträgen des Bereiches a). Diese Kaution wird mit den letzten Unterrichtsmonaten verrechnet.

    (4) Aufträge für Castings werden – wenn nichts Anderes vereinbart ist - nach Überweisung einer vereinbarten Vorauszahlung bearbeitet, im Übrigen wird eine Schlussrechnung gestellt, ggfls. eine Zwischenrechnung.

    (5) Unterrichtsleistungen werden stets im Voraus beglichen. Es wird eine Rechnung gestellt.

    • a. Beträge nach Tarif E sind ohne Rücksicht auf Ferien oder unterrichtsfreie Zeit zahlbar, weil die Ausbildung auf drei Jahre orientiert ist und der Stoff durch die Ferien nicht reduziert wird.
    • b. Leistungen nach Tarif G sind im Voraus zu zahlen.
    • c. Bei Tarif D + E 1 + E 6 gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist. Bei Tarif E 2, E 3, E 4 , E 6, E 7 + E 8 gilt eine halbjährige Kündigungsfrist. Tarif E 5 beinhaltet keine Kündigungsfrist, weil die Fortsetzung des Unterrichts nur nach einem anderen E-Tarif möglich ist. Hier genügt eine einfache Erklärung, die Ausbildung nicht fortsetzen zu wollen.

    (6) ActingLive kommt seinen Zahlungsverpflichtungen wie folgt nach:

    • a. Rechnungen werden nach Fälligkeit bezahlt
    • b. Alle ActingLive-Mitarbeiter werden zum 15. des der Leistung folgenden Monats unbar ausbezahlt.
      • i. Voraussetzung hierfür ist, daß Fachlehrer, Helfer und sonstige Mitarbeiter, die auf Stundenbasis bezahlt werden, ihre erbrachten Leistung bis zum 4. Werktag des Monats der Leistungserbringung nachweisen bzw. in Rechnung stellen
      • ii. Voraussetzung für pünktliche Zahlung ist auch, daß die erforderlichen Papiere und der ausgefüllte und unterschriebene Stammbogen bis zum Letzten des Vormonats der actingarts-Verwaltung vorliegen.


    § 7 Rechtliches/Datenschutz

    (1) Wenn in Verträgen nichts anderes vereinbart ist, gilt Kassel als Gerichtsstand.

    (2) Es gilt deutsches Recht.

    (3) Für alle Vereinbarungen und Verträge ist die Schriftform erforderlich.

    • a. Online-Meldungen und die Akzeptanz der Betriebs- und Geschäftsordnung durch auf einer der beiden Homepages bereitgestellten Funktion erfüllen die Schriftform.

    (4) Es gilt die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union.

    (5) Sollten Vereinbarungen in Einzelfällen nicht dem geltenden Recht entsprechen, so werden sie durch Formulierungen ersetzt, die dem Gewollten entsprechen und rechtlich zulässig sind.



    Stand: Sonntag, 20. Januar 2019